Auch ein GmbH-Geschäftsführer kann sich auf das GleichbehandlungsG berufen. Dies entschied so der BGH (Urteil vom 23.04.12, Az.: II ZR 163/10). Warum das so ist kann man aus der Urteileisbegründung ersehen (s. Entscheidungssammlung des BGH im Internet).
Erstaunlich ist das Urteil eigentlich nur deshalb, weil man sich fragt weshalb dies extra entschieden werden musste.